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  • 09.03.2009 | Steuern und Gemeinnützigkeit

    Der Verein und seine regionalen Unterglie-
    derungen: Tipps zur steuerlichen Behandlung

    von Dipl.-Kfm. Michael Haubrich, Steuerberater,
    Kanzlei Geirhos, Berchtenbreiter & Kollegen, Augsburg

    Bei der steuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Behandlung von Untergliederungen im Verein muss zwischen funktionalen und regionalen Untergliederungen unterschieden werden.  

     

    Wie funktionale Untergliederungen (in der Regel Abteilungen) steuerlich behandelt werden, haben wir Ihnen in der Februar-Ausgabe gezeigt. Neu-Abonnenten finden den Beitrag im Online-Archiv in „my IWW“ - www.iww.de. Nachfolgend gehen wir auf die regionalen Untergliederungen und ihr steuerliches Verhältnis zum übergeordneten Verein ein.  

    Regionale Untergliederung als selbstständiges Steuersubjekt

    Regionale Untergliederungen von Vereinen oder Verbänden wie zum Beispiel Landes-, Bezirks-, Kreis- oder Ortsverbände können unter bestimmten Voraussetzungen ein selbstständiges Steuersubjekt und gegebenenfalls auch selbst gemeinnützig sein. Näheres dazu ist im Anwendungserlass zur Abgabenordnung geregelt (AEAO zu § 51 Nummer 2 AO).  

     

    Voraussetzungen für steuerliche Selbstständigkeit

    Eine regionale Untergliederung eines Vereins ist ein selbstständiges Steuersubjekt, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: