01.09.2006 | Tipps zur Steuergestaltung
Darauf sollten gemeinnützige Vereine bei der Planung und Durchführung achten
In den kommenden Jahren häufen sich „große“ Vereinsjubiläen von Sportvereinen, Gesangsvereinen, freiwilligen Feuerwehren etc., die nach der Jahrhundertwende gegründet wurden. Diese Vereine nehmen ihren 100. Geburtstag in der Regel zum Anlass, sich der Öffentlichkeit durch Veranstaltungen zum Beispiel im Rahmen einer Festwoche zu präsentieren. Gleichzeitig versuchen sie, mit dem Gewinn aus den Jubiläumsveranstaltungen die Vereinskasse aufzubessern und so Rücklagen zu bilden.
Häufigstes Problem: Erst- bzw einmalige Steuerpflicht
Die großen Vereinsjubiläen führen besonders bei kleineren Vereinen in der Regel dazu, dass sie erst- und oft auch einmalig körperschaft-, gewerbesteuer- und umsatzsteuerpflichtig werden. Die Verantwortlichen im Verein erkennen diese Gefahr oft nicht, zumal der Verein aus dem laufenden Betrieb meist keine Steuern zu zahlen hat, sondern lediglich alle drei Jahre einen Freistellungsbescheid beim Finanzamt beantragt.
Steuerplanung rechtzeitig angehen
Sind die Veranstaltungen jedoch gelaufen und die Fakten geschaffen, gibt es kaum noch Möglichkeiten, die Steuerlast zu mindern. In der Regel werden die steuerlichen Fragen rund um die Jubiläumsveranstaltungen erst gestellt, wenn das Finanzamt eine Steuererklärung anfordert. Dann ist es zu spät, die Weichen in Richtung Minderung der Steuerlast zu stellen.
Das Finanzamt bekommt auf jeden Fall Wind davon
Hoffen Sie nicht darauf, dass das Finanzamt nichts von den Veranstaltungen erfährt. Wenn dies nicht schon durch Presseberichte geschehen ist, merkt das Finanzamt spätestens bei der Beantragung des nächsten Freistellungsbescheids durch Einsicht in Ihre Kassenberichte der letzten drei Jahre, dass die Grenzen im Jubiläumsjahr überschritten waren.
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