01.01.2008 | Umsatzsteuer
Berichtigung: Steuerermäßigung für Zweckbetriebe ab 2007
In der Ausgabe 11/2007, Seite 2 ist uns ein Fehler unterlaufen. In der Kurzinformation „Steuerermäßigung für Zweckbetriebe ab 2007“ ging es um die Frage, in welchen Fällen im Zweckbetrieb der Umsatzsteuerregelsatz gilt. Das ist der Fall, wenn der Zweckbetrieb in erster Linie zusätzliche Einnahmen aus Umsätzen erzielt, die in unmittelbarem Wettbewerb zu nicht begünstigten Leistungen anderer Unternehmer stehen. „In erster Linie“ bedeutet dabei, dass diese Umsätze mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes des Zweckbetriebs ausmachen. Dabei werden Zuwendungen und steuerfreie Umsätze miteingerechnet. Das gilt auch für die sogenannte Nichtaufgriffsgrenze von 30.678 Euro. Richtig muss der letzte Satz also lauten: „Auch hier werden die steuerfreien Umsätze einbezogen“ statt „hier werden steuerfreie Umsätze nicht miteinbezogen“.