09.09.2008 | Umsatzsteuer
Carsharing ist kein Zweckbetrieb
Carsharing ist kein Zweckbetrieb. Die Umsätze daraus unterliegen deswegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Absatz 2 Nummer 8a Umsatzsteuergesetz, so der Bundesfinanzhof (BFH). Zwar können Carsharing-Vereine als Umweltschutzorganisationen grundsätzlich gemeinnützig sein. Die Vermietung von Pkw ist aber kein Zweckbetrieb. Es fehlt an der Zwecknotwendigkeit nach § 65 Abgabenordnung. Nach Auffassung des BFH stellt sich das auch nach EU-Recht (Richtlinie 77/388/EWG) nicht anders dar. (Urteil vom 12.6.2008, Az: V R 33/05)(Abruf-Nr. 082685)
Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 3 | ID 121554