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  • 10.06.2010 | Umsatzsteuer

    Jahressteuergesetz 2010: Geplante Folgen für Vereine

    In dem vom Bundeskabinett am19. Mai abgesegneten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 (Abruf-Nr. 101613) plant die Bundesregierung die Einführung einer Verjährungsregelung für die Ausstellung der für die Umsatzsteuerbefreiung privater Kultureinrichtungen erforderlichen Bescheinigung nach § 4 Nummer 20a Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die Bescheinigung nämlich auch vom Finanzamt beantragt werden und gilt dann rückwirkend. Für die Kultureinrichtung führt die nachträgliche Umsatzsteuerbefreiung dazu, dass rückwirkend der Vorsteuerabzug für getätigte Aufwendungen entfällt. Dieses Damoklesschwert „Rückforderung von Vorsteuerbeträgen“ stellt mithin ein schwer zu kalkulierendes finanzielles Risiko für Kultureinrichtungen dar. Die neue Gesetzesfassung des § 4 Nummer 20a UStG soll für mehr Planungssicherheit sorgen. Rückwirkende Steuerbefreiungen - mit der Folge einer Rückabwicklung von Vorsteuerabzügen - sollen künftig nur noch zeitlich begrenzt - maximal vier Jahre - möglich sein.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 1 | ID 136313