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  • 12.01.2011 | Umsatzsteuer

    Verjährung der Steuerbefreiung privater Kulturunternehmer

    Durch das „Jahressteuergesetz 2010“ (Abruf-Nr. 104178) ist eine Verjährungsregelung für die Ausstellung der Bescheinigung eingeführt worden, die für die Umsatzsteuerbefreiung privater Kulturunternehmer erforderlich ist (§ 4 Nummer 20a Satz 2 Umsatzsteuergesetz [UStG]). Bisher bestand hier für die Kultureinrichtungen ein erhebliches finanzielles Risiko. Die Bescheinigung konnte durch die zuständige Landesbehörde nämlich rückwirkend erteilt werden. Dadurch drohte der Einrichtung unter anderem die Rückforderung von Vorsteuerbeträgen, wenn die Leistungen durch die Bescheinigung nachträglich umsatzsteuerfrei gestellt wurden. Das „Jahressteuergesetz 2010“ entschärft dieses Problem, indem nach § 4 Nummer 20a Satz 2 UStG folgender Satz 3 eingefügt wird: „Für die Erteilung der Bescheinigung gelten § 181 Absatz 1 und 5 der Abgabenordnung entsprechend.“  

    Praxishinweis: Mit diesem Verweis auf die Festsetzungsverjährung beträgt die Frist für die Erteilung, Änderung oder Aufhebung von Bescheinigungen durch die zuständigen Landesbehörden grundsätzlich nur noch vier Jahre.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141471