08.12.2008 | Unfallversicherung neu geregelt
Vereine können jetzt allen Ehrenamtlern
Unfallversicherungsschutz gewähren
Am 4. November ist das „Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz“ (UVMG) in Kraft getreten. Damit wurde die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung erweitert.
Neu: Ausdehnung der freiwilligen Versicherung
Während bisher nur Vorstands- und andere Organmitglieder, die entsprechend der Satzung bestellt wurden, versichert werden konnten, wird mit der Neuregelung der Versicherungsschutz faktisch auf alle Ehrenamtler ausgeweitet. Voraussetzung ist lediglich, dass sie vom Verein beauftragt wurden, also mit Zustimmung des Vorstands ehrenamtlich tätig sind (§ 6 Absatz 1 VII. Sozialgesetzbuch). Das gilt für Trainer und Schiedsrichter genauso wie für Projektmitarbeiter oder Helfer bei Veranstaltungen.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt gegen finanzielle Folgen von Unfällen, die dem Freiwilligen bei der Ausübung seines Ehrenamts oder auf dem Weg dort hin bzw. zurück selbst zustoßen. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt der Verein bzw. der Träger der Organisation, in der sich der Ehrenamtliche engagiert.
Die Pflichtversicherung im Ehrenamt
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