11.02.2010 | Vereine mit Untergliederungen - Teil 2
Die Delegiertenversammlung bei Vereinen und Verbänden: Wissenswertes für die Praxis
Für große Vereine oder Vereine mit regionalen Untergliederungen ist die Vertreter- oder Delegiertenversammlung eine Alternative zur - organisatorisch kaum zu bewältigenden - Mitgliederversammlung. In der Januar-Ausgabe haben wir Sie mit den rechtlichen und satzungsmäßigen Voraussetzung von Delegiertenversammlungen vertraut gemacht.
Nachfolgend steigen wir noch tiefer in die „Praxis der Delegiertenversammlung“ ein. Sie erfahren alles zur Wahl und Amtsdauer der Delegierten, zu ihren Rechten und Pflichten sowie zum Ablauf der Delegiertenversammlung.
Die Amtsdauer der Delegierten
Die Amtszeit eines Delegierten beginnt grundsätzlich mit der Annahme der Wahl. Werden Delegierte im Zusammenhang mit der Satzungsänderungen gewählt, die an Stelle der Mitgliederversammlung eine Delegiertenversammlung einführt, beginnt das Amt mit dem Beginn der ersten Delegiertenversammlung. Enthält die Satzung keine Regelung über die Amtsdauer, sind die Delegierten nur bis zum Ende der Wahl der nachfolgenden Delegiertenversammlung im Amt. Sind Delegierte für mehrere Delegiertenversammlungen gewählt, muss das die Satzung so bestimmen. Eine Bestelldauer von drei bis vier Jahren ist nicht zu beanstanden.
Die Delegiertenversammlung kann zwar die Wahlperiode - durch Satzungsänderung - verlängern, das gilt aber erst für die Mitglieder der nachfolgenden Delegiertenversammlung.
Mehrfachstimmrecht
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