05.06.2009 | Vereinsfeste und das Spendenrecht
Trinkgelder als Spende?
Ein Leser fragt: Bei den Festveranstaltungen unseres Vereins hat es sich eingebürgert, dass die Trinkgelder, die das ehrenamtlich tätige Bedienpersonal bekommt, in einer eigenen Kasse gesammelt und für Vereinszwecke bereitgestellt werden. Nun ist unter den Helfern der Wunsch aufgekommen, für den Verzicht auf das Trinkgeld eine Spendenbescheinigung auszustellen. Darf unser Verein das? Haben die Helfer dabei überhaupt einen steuerlichen Vorteil? Die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer:
Anspruch auf Trinkgeld und Freiwilligkeit der Spende
Trinkgelder können durchaus zu Spenden werden. Damit Ihr Verein an das Bedienpersonal eine Spendenbescheinigung ausstellen kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Trinkgelder müssen den Helfern tatsächlich zustehen. Eine Spende setzt nämlich einen Vermögensabfluss beim Spender voraus. Es muss also klar sein, dass die Trinkgelder den Helfern gehören und nicht (zum Beispiel laut einer konkreten Vereinbarung) an den Verein fließen.
- Die Trinkgelder müssen freiwillig gespendet werden. Die Helfer dürfen also nicht per Vertrag dazu verpflichtet werden. Hier läuft der Verein aber Gefahr, dass ein Helfer die Weitergabe an den Verein verweigert.
Unser Tipp: Diese Grundsätze gelten nicht nur im Rahmen von gastronomischen Leistungen. Ob die Trinkgelder im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs oder eines Zweckbetriebs eingenommen wurden, spielt keine Rolle.
Trinkgelder als steuerfreie Einnahmen
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig