01.06.2006 | Vereinsrecht
Abberufener Vorstand ohne Anspruch auf rechtliches Gehör
Ein Vorstand hat im Fall seiner Abberufung keinen Anspruch auf rechtliches Gehör. Die Abberufung ist eine einseitige Willenserklärung, so das Oberlandesgericht Zweibrücken in einer aktuellen Entscheidung. Eine Anhörung des Betroffenen ist selbst dann nicht erforderlich, wenn die Abberufung aus wichtigem Grund erfolgte. (Beschluss vom 8.5.2006, Az: 3 W 197/05)(Abruf-Nr. 062609)
Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 3 | ID 91254