Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2006 | Vereinsrecht

    Abberufener Vorstand ohne Anspruch auf rechtliches Gehör

    Ein Vorstand hat im Fall seiner Abberufung keinen Anspruch auf rechtliches Gehör. Die Abberufung ist eine einseitige Willenserklärung, so das Oberlandesgericht Zweibrücken in einer aktuellen Entscheidung. Eine Anhörung des Betroffenen ist selbst dann nicht erforderlich, wenn die Abberufung aus wichtigem Grund erfolgte. (Beschluss vom 8.5.2006, Az: 3 W 197/05)(Abruf-Nr. 062609

    Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 3 | ID 91254