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  • 01.01.2007 | Vereinsrecht

    Amtsverlängerung ohne Ende?

    Ein Leser hat uns folgende Frage gestellt: „Ich bin der alleinige Vorstand eines eingetragenen Vereins. Turnusgemäß endet jetzt meine Amtszeit und ich möchte meine Tätigkeit auch nicht fortsetzen. Unsere Satzung enthält aber die Klausel, dass der Vorstand im Amt bleibt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Ein Nachfolger ist jedoch nicht in Sicht. Verlängert sich mein Amt jetzt auf unabsehbare Zeit?“ Dazu die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer. 

     

    Amtsverlängerung durch Rücktritt verhindern

    Eine solche Amtsverlängerungsklausel ist nicht nur grundsätzlich sinnvoll, sondern auch rechtlich zulässig. Sie bleiben also tatsächlich im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Natürlich ist es nicht Sinn dieser Regelung, den Amtsinhaber unbegrenzt zur Fortsetzung seiner Vorstandstätigkeit zu zwingen. Es soll damit lediglich verhindert werden, dass der Verein nach dem turnusmäßigen Ablauf der Amtszeit ohne gesetzlichen Vertreter ist, wenn sich die Bestellung der neuen Vorstandsmitglieder verzögert. 

     

    Wie lange der Vorstand mit dieser Verlängerungsklausel im Amt gehalten werden kann, ist rechtlich nicht geklärt. In der Praxis stellt sich die Frage auch nicht, weil Ihnen als Vorstand ja der Rücktritt offensteht. Dies ist die einzige Möglichkeit, das Amt kurzfristig zu beenden, wenn bei der nächsten Mitgliederversammlung kein neuer Vorstand gewählt wird. 

     

    Nicht zur „Unzeit“ zurücktreten