01.01.2007 | Vereinsrecht
Anfechtung einer vereinsrechtswidrigen Satzungsklausel
Es existiert grundsätzlich keine zeitliche Frist, binnen derer man eine vereinsrechtswidrige Satzungsklausel anfechten muss. Selbst wenn eine Regelung schon sehr lange besteht, ist sie nur dann nicht mehr anfechtbar, wenn besondere Umstände vorliegen, die es als illoyal erscheinen lassen, die Unwirksamkeit der Satzungsbestimmung geltend zu machen. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Saarbrücken getroffen. (Urteil vom 15.11.2006, Az: 1 U 636/05-218) (Abruf-Nr. 063761)
Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 1 | ID 91169