01.07.2007 | Vereinsrecht
Eine Familie als Vereinsmitglied?
Ein Leser hat uns diese Frage gestellt: „Wir möchten in der Mitgliederversammlung eine „Familienmitgliedschaft“ einführen. Normalerweise beträgt der Mitgliedsbeitrag 30 Euro. Eine Familie soll für 50 Euro Mitglied sein können, alle Familienmitglieder hätten die entsprechenden Vergünstigungen. Was müssen wir beachten und hat dann jedes Familienmitglied ein Stimmrecht?“ Dazu die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer:
Verankerung in der Satzung
Da es sich hier um Sonderregelungen für Mitglieder handelt, muss die Familienmitgliedschaft in der Satzung verankert sein. Es wird also eine besondere Mitgliedergruppe eingeführt, die mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattet ist. Das betrifft sowohl die Beitragspflicht als auch das Stimmrecht. Die Beitragshöhe sollte aber nicht in der Satzung festgelegt werden, sondern lediglich die Tatsache, dass diese Mitgliedergruppe andere Beiträge zahlt.
Eine Familie als solche kann aber nicht Vereinsmitglied werden. Es müssen also ein oder mehrere Familienangehörige die Mitgliedschaft erwerben. Damit ist grundsätzlich auch die Stimmrechtsfrage geklärt: Mangels besonderer Regelung in der Satzung haben nur die Familienangehörigen ein Stimmrecht, die auch Mitglieder des Vereins sind.
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