10.05.2011 | Vereinsrecht
Jahreszahl im Vereinsnamen nur als Gründungsjahr zulässig
Wird in den Namen eines Vereins eine Jahreszahl als Bestandteil des Namens aufgenommen, wird das in aller Regel als ein Hinweis auf das Gründungsjahr des Vereins aufgefasst, so das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg. Diese Praxis ist laut OLG vor allem bei Sportvereinen üblich. Handelt es sich bei der Jahreszahl folglich nicht um das tatsächliche Gründungjahr, ist der Vereinsname irreführend - und das Registergericht muss die Eintragung ablehnen (Beschluss vom 25.2.2011, Az: 7 Wx 26/10; Abruf-Nr. 111467).
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 2 | ID 144874