12.10.2009 | Vereinsrecht
Kein Ausschluss von Vorstandsmitgliedern durch Vorstand
Vorstandsmitglieder können nicht durch den Vorstand vom Verein ausgeschlossen werden, auch wenn nach der Satzung der Vorstand grundsätzlich für den Vereinsausschluss zuständig ist. Wird der Vereinsvorstand durch die Mitglieder bestellt, kann auch nur die Mitgliederversammlung diese Bestellung rückgängig machen, so das Amtsgericht (AG) Düsseldorf. Das AG begründet seine Entscheidung mit dem vereinsrechtlichen Demokratieprinzip: Der Vorstand könnte sonst das alleine der Mitgliederversammlung zustehende satzungsmäßige Recht auf Abberufung eines Mitglieds der Vorstandschaft unterlaufen. Damit würde der hinter der Wahl stehende Wille der Mitglieder vollständig missachtet. (Urteil vom 27.1.2009, Az: 52 C 10352/08)(Abruf-Nr. 093187)
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 1 | ID 130692