01.01.2007 | Vereinsrecht
Kein Stimmrecht für Nichtmitglieder
Nichtmitglieder können im Verein kein Stimmrecht erhalten, selbst wenn die Satzung das ausdrücklich vorsieht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken für einen Verband klar gestellt, dessen Satzung den Mitgliedern eines angegliederten Verbands Mitgliederrechte einräumte. Erlaubt die Satzung einen so weitgehenden Fremdeinfluss, ist die Vereinsautonomie unzulässig eingeschränkt, so das OLG. Der Verein läuft Gefahr, nicht mehr von der Willensbildung der eigenen Mitglieder getragen zu werden, sondern unter den Einfluss vereinsfremder Dritter zu geraten. (Urteil vom 15.11.2006, Az: 1 U 636/05-218) (Abruf-Nr. 063761)
Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 1 | ID 91168