11.10.2010 | Vereinsrecht
Satzung muss Mindestzahl der Vorstandsmitglieder festlegen
Die Satzung eines Verein muss die Zahl der Vorstandsmitglieder nicht eindeutig festlegen. Das hat den Vorteil, dass bei einer Verkleinerung oder Vergrößerung des Vorstands keine Satzungsänderung nötig ist. Aus der Satzung muss aber die Mindestzahl der Vorstandsmitglieder hervorgehen, so das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Beschluss vom 1.7.2010, Az: 20 W 10/10; Abruf-Nr. 103043). Nach § 58 Nummer 3 Bürgerliches Gesetzbuch muss die Satzung eine Bestimmung über die Bildung des Vorstands enthalten. Dem sei nicht genüge getan, wenn offen bleibe, wie viele Mitglieder letztlich den Vorstand bilden, so das OLG. Ein Höchstgrenze muss die Satzung aber nach Auffassung des OLG nicht festlegen. Das kann einem Beschluss der Mitgliederversammlung überlassen bleiben.