05.06.2009 | Verfügung der OFD Frankfurt
Oberfinanzdirektion Frankfurt beantwortet Zweifelsfragen zum Sachsponsoring
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt hat in einem aktuellen Schreiben Einzelfragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sponsorenleistungen beantwortet. Besonders interessant sind dabei die Aussagen der OFD zum Sachsponsoring.
Wichtig: Einen gesonderten Beitrag zur Überlassung von Werbemobilen an Vereine und damit zusammenhängenden umsatzsteuerlichen Fragen finden Sie auf den Seiten 11 bis 13.
Die Grundsätze
Zahlungen eines Sponsors an eine steuerbegünstigte Einrichtung sind regelmäßig Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Die Einrichtung kann dem Sponsor deswegen grundsätzlich eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer stellen.
Spende oder Leistungsaustausch?
Das gilt nicht, wenn die Einnahmen dem ideellen Vereinsbereich zuzurechnen sind. Dies ist der Fall, wenn der Sponsor die Vereinstätigkeit allgemein fördert, ohne dass ein konkreter Austausch von Leistungen vorliegt. Verbucht der Verein selbst die Zahlung als Spende, spricht das dafür, dass kein Leistungsaustausch vorliegt und die Einnahme dem ideellen Bereich zuzuordnen ist (OFD Frankfurt, Schreiben vom 18.3.2009, Az: S 7100 A - 203 - St 110; Abruf-Nr. 091797).
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