12.01.2011 | Wettbewerbsrecht
DFB hat kein exklusives Verwertungsrecht im Amateurfußball
Ein Fußballverband muss es hinnehmen, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet veröffentlicht werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit die Klage des Württembergischen Fußballverbands gegen das Internetportal www.hartplatzhelden.de zurückgewiesen (Urteil vom 28.10.2010, Az: I ZR 60/09; Abruf-Nr 102402). Nach Auffassung des BGH stellt die Veröffentlichung der Filmausschnitte auf der Plattform keine unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses nach § 4 Nummer 9b Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Ein solcher Schutz sei auch nicht erforderlich. Der Verband könne sich über die Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der Spiele Filmaufnahmen per Hausrecht untersagt würden.