07.09.2009 | Wettbewerbsrecht
Urteil zur Verwertung von Filmrechten bei Amateurspielen
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Rechte der Vereine zur Vermarktung der Filmrechte an Fußballspielen der Amateurligen gestärkt. Danach beeinträchtigt die öffentliche Wiedergabe von Filmausschnitten die Vermarktungsmöglichkeiten des Fußballverbands in unzulässiger Weise und kann daher nach §§ 3 und 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt werden. Das OLG gab im konkreten Fall der Klage des Württembergischen Fußballverbands gegen die Betreiber des Internetportals www.hartplatzhelden.de statt, hat aber die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Auf dem Portal werden Videos mit Ausschnitten aus Spielen der Amateurligen veröffentlicht.
Wichtig: Das OLG überträgt die Rechtsauffassung zum Profifußball auf den Amateurbereich. Die Erlaubnis, ein Fußballspiel für das Fernsehen aufzunehmen und diese Bilder zu übertragen, ist nach Ansicht des BGH im Profifußball nämlich eine gewerbliche Leistung. (Urteil vom 19.3.2009, Az: 2 U 47/08)(Abruf-Nr. 092762)