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  • · Fachbeitrag · Zweckbetriebe

    Schülerfirmen können gemeinnützig bzw. begünstigt sein

    | Eine „Schülerfirma“ ist eine Gruppe von Schülern, die sich unter dem Dach einer Schule, eines Schulfördervereins oder als selbstständige Körperschaft durch Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen aktiv am Markt betätigt. Sie kann auch gemeinnützig sein, so die OFD Frankfurt. |

     

    • Laut OFD ist eine Schülerfirma, die von einer steuerbegünstigten Körperschaft getragen wird, ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit einschließlich Umsatzsteuer 35.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Diese Vereinfachungsregelung lehnt sich an die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Beschäftigungsgesellschaften an. Auch dort wird die Herstellung und der Vertrieb von Waren oder das Erbringen von Dienstleistungen lediglich als Nebeneffekt der beruflichen Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen angesehen, wenn der Umsatz maximal 35.000 Euro im Jahr beträgt (Schreiben vom 29.3.2011, Az: S 0171 A - 146 - St 53; Abruf-Nr. 113930).
    • Schülerfirmen unter der Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Schule können als gemeinnützig behandelt werden, wenn die Schülerfirma eine eigene Satzung hat, die den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts genügt.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 3 | ID 30595780