· Fachbeitrag · Entwicklungsprojekt
Mittelverwendung im Ausland nach Großspende
| Ein Leser hat folgende Frage: Wir unterstützen mit unserem gemeinnützigen Verein ein Entwicklungs- und Bildungsprojekt in Indien. Dieses Jahr können wir aufgrund zweier Großspenden einen sechsstelligen Betrag dahin transferieren, also weit mehr Mittel als in bisherigen Jahren. Müssen wir bei so hohen Summen etwas Besonderes beachten? |
Unsere Antwort: Durch die Höhe der Beträge ändert sich grundsätzlich nichts. Die frühere Großspendenregelung ist entfallen. Die Spendenzahlung wird also behandelt wie jeder andere - kleinere x- Spendenbetrag.
Möglichkeit zur Rücklagenbildung nutzen
Bei der Spendeneinnahme wäre allenfalls zu prüfen, ob Sie sich die Option der Vermögenszuführung nach § 58 Nr. 11 AO offen halten. Dann müssten Sie die Mittel nicht zeitnah (spätestens im Folgejahr) verwenden, sondern könnten das Projekt aus dem Budget über längere Zeit finanzieren. Dazu genügt ein Schreiben der Spender, dass die Zuwendung dazu bestimmt ist, Ihren Verein mit Vermögen auszustatten bzw. dieses Vermögen zu erhöhen.
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