25.09.2017 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Auch „Altvermögen“ ist zweckgebunden
| Die Vermögensbindung in § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO umfasst das gesamte Vermögen einer gemeinnützigen Körperschaft. Das gilt auch für den Teil des Vermögens, das schon vor der Gewährung der Gemeinnützigkeit angesammelt wurde. Darauf hat das Finanzministerium Sachsen-Anhalt in einem bundesweit abgestimmten Erlass hingewiesen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig