03.02.2021 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
BFH: Einflussnahme auf politische Willensbildung ist kein gemeinnütziger Zweck
| Die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck i. S. v. § 52 AO. Das hat der BFH im zweiten Rechtsgang zum „Attac-Urteil“ klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig