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  • 02.12.2024 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    BFH stellt klar: Wann kostet die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht eine Organisation die Gemeinnützigkeit?

    | Die Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO erfordert, dass die Satzung und tatsächliche Geschäftsführung einer Körperschaft ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt. Ist eine Organisation jedoch in Verfassungsschutzberichten als „extremistisch“ aufgeführt, greift die widerlegbare Vermutung des § 51 Abs. 3 S. 2 AO, dass die Gemeinnützigkeit nicht gegeben ist. Die Gemeinnützigkeit darf aber nur versagt bzw. entzogen werden, wenn die Körperschaft als selbstständiges Steuersubjekt in einem Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch bezeichnet ist. Das hat der BFH klargestellt. |