· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
BFH: Welche Gehälter sind für Führungskräfte in gemeinnützigen Organisationen angemessen?
| Wann sind Vergütungen von Geschäftsführern in gemeinnützigen Einrichtungen noch angemessen? Wann sind sie überhöht mit der Folge, dass dem Verein bzw. der Einrichtung die Gemeinnützigkeit entzogen werden muss? Mit dieser Frage hat sich der BFH sehr detailliert auseinandergesetzt. VB stellt Ihnen die Aussagen und Maßgaben des BFH vor. |
Der Fall: Gehalt lag weit über dem Branchenüblichen
Der Fall betraf eine gemeinnützige GmbH, die im sozialpsychiatrischen Bereich tätig ist. Der Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis war einer der Gesellschafter. Zu seinem Aufgabenfeld gehörte u. a. die Leitung und Ausgestaltung neuer Projekte, die Verhandlung mit Kostenträgern sowie die psychiatrisch-sozialtherapeutische inhaltliche Arbeit.
Sein Gehalt, das über die Jahre zum Teil sprunghaft angestiegen war, belief sich einschl. freiwilliger sozialer Leistungen auf bis zu 283.000 Euro im Jahr. Außerdem erhielt er Vorsorgeleistungen von der GmbH (Unfall- und Lebensversicherung). Die GmbH erzielte Jahresumsätze bis zu 17 Mio. Euro und Gewinne bis zu 488.000 Euro. Sie beschäftigte bis zu 290 Mitarbeiter.
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