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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Vorsicht Falle: Zu hohe Gehälter für Führungskräfte können die Gemeinnützigkeit kosten

    | Eine gemeinnützige Körperschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Demzufolge kann die Zahlung eines unangemessen hohen Geschäftsführergehalts zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Das hat das FG Mecklenburg-Vorpommern einem Verein ins Stammbuch geschrieben und Vorgaben gemacht, welche Geschäftsführervergütungen in gemeinnützigen Einrichtungen angemessen sind. |

    Der Fall vor dem FG Mecklenburg-Vorpommern

    Im konkreten Fall ging es um eine gemeinnützige GmbH, die im sozialpsychiatrischen Bereich tätig ist. Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis war einer der Gesellschafter. Zu seinen Aufgaben gehörte u. a. die Leitung und Ausgestaltung neuer Projekte, die Verhandlung mit Kostenträgern und die psychiatrisch-sozialtherapeutische Arbeit. Sein Gehalt, das über die Jahre zum Teil sprunghaft anstieg, belief sich auf bis zu 346.000 Euro im Jahr. Die GmbH erzielte Jahresumsätze bis zu 17 Mio. Euro und Gewinne bis zu 488.000 Euro. Sie beschäftigte bis zu 290 Mitarbeiter.

     

    Die Betriebsprüfung kam zum Ergebnis, dass die Bezüge für einen Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft unangemessen hoch seien. Das Finanzamt entzog der gGmbH die Gemeinnützigkeit. Dagegen klagte diese vor dem FG Mecklenburg-Vorpommern.