· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Bundesregierung beschließt Verbesserung im Gemeinnützigkeitsrecht: Das sind die Eckpunkte
| Das Bundeskabinett hat am 24. Oktober 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz - GEG) verabschiedet. Wir gehen davon aus, dass das Gesetz Bundestag und -rat passieren wird, ohne dass wesentliche Änderungen erforderlich werden. Weil eine Reihe von Verbesserungen schon zum 1. Januar 2013 in Kraft treten sollen, empfehlen wir, die geplanten Änderungen jetzt als Planungsfaktoren zu berücksichtigen. |
Erhöhung von Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag
Ein zentraler Bestandteil des GEG ist, dass
- der Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) von 2.100 auf 2.400 Euro und
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