· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Die Mittelverwendungsrechnung (Teil 4): Musterfall und Praxistipps
| Der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung kann je nach Vermögensstruktur einer gemeinnützigen Körperschaft eine recht komplexe Aufgabe sein. Gesetzliche Vorgaben dazu gibt es nur mittelbar. Und auch die Finanzverwaltung bleibt bei diesem Thema denkbar allgemein. Deswegen sind sowohl das grundsätzliche Verfahren einer Mittelverwendungsrechnung als auch viele Einzelfragen ungeklärt. VB stellt Ihnen in Teil 4 der Beitragsreihe anhand eines Musterfalls eine Mustermittelverwendungsrechnung vor. |
Nachweis der Mittelverwendung gegenüber dem Finanzamt
Es gibt kein Vorgaben der Finanzverwaltung, dass die zeitnahe Mittelverwendung im Rahmen der Steuererklärung regelmäßig nachgewiesen werden muss. Soweit das Finanzamt keine Mittelverwendungsrechnung verlangt, gibt es also keine Notwendigkeit, sie vorzulegen.
Im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO, Ziffer 29 zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) sieht die Finanzverwaltung eine Nachweispflicht nur für den Fall, dass die Mittel nicht schon im Jahr des Zuflusses für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet oder zulässigerweise dem Vermögen zugeführt werden.
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