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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Existenzgründung in gemeinnütziger Form: Die rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten

    | Gemeinnützigkeit und Erwerbstätigkeit schließen sich keineswegs aus. Das hat auch die Startup-Szene erkannt. Unter dem Begriff „Social Entrepreneurship“ erfreuen sich solche Gründungen zunehmender Beliebtheit. VB stellt die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen vor, die für solche Existenzgründungen in gemeinnütziger Rechtsform gelten. |

    Für welche Zwecke kommt die Gemeinnützigkeit in Frage?

    Gemeinnützigkeit kann man nur erlangen, wenn der Geschäftsgegenstand des Unternehmens grundsätzlich unter die steuerbegünstigen Zwecke der §§ 52 bis 54 AO fällt. Es kommen also alle gemeinnützigen, mildtätigen oder sogar religiösen Zwecke in Frage. In der Regel werden für Existenzgründungen wirtschaftliche Zwecke im Vordergrund stehen. Diese Zwecke müssen dann die Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb erfüllen. Denkbar ist aber auch eine ganz oder teilweise Finanzierung aus Spenden und Zuschüssen.

     

    Zu den typischen Zwecken, die für eine gemeinnützige Existenzgründung in Frage kommen, gehören das Pflege- und Gesundheitswesen, Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Kulturveranstaltungen sowie Sport.