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  • 14.05.2018 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    FG Münster: Betreiben eines Friedhofs ist nicht gemeinnützig

    | Die bloße Unterhaltung eines Friedhofs ist kein gemeinnütziger Zweck. Mit dieser Begründung hat das FG Münster einem Friedhofsverein die Gemeinnützigkeit verwehrt. Der Verein wehrt sich dagegen mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH. |