· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Finanzgericht Köln eröffnet neue Optionen: Auch „Denksportarten“ können gemeinnützig sein
| Das Finanzgericht (FG) Köln ist der Auffassung, dass Turnierbridge gemeinnützig ist. Erfahren Sie nachfolgend, warum dieses hoch interessante Urteil auch anderen „Denksportarten“ und entsprechenden Vereinen den Weg in die Gemeinnützigkeit eröffnen könnte. |
Denksport ist nach wie vor kein Sport
Bisher scheiterten Versuche, für Denksportarten - analog zu Schach - die Gemeinnützigkeit zu bekommen, an der engen Auslegung des Sportbegriffs. Schach - so die Begründung - ist nicht als Sport gemeinnützig. Es handelt sich dabei vielmehr um eine explizite Ausnahme: Schach wird nur aufgrund einer juristischen Fiktion als Sport behandelt.
Schach bleibt als Sportart die Ausnahme
Ansonsten gilt für Sport nach wie vor die Definition „körperliche Ertüchtigung durch Leibesübungen“. Hier geht es also um körperbetonte Faktoren wie Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Geschicklichkeit, nicht um rein mentale Fähigkeiten wie folgerichtiges Denken, Kombinations- und Konzentrationsfähigkeit und andere Talente. An dieser Auffassung hält auch das FG Köln fest. Auf die Analogie zu Schach können sich Organisationen, die andere Denksportarten betreiben, nicht berufen. Dass Schach als Sport gilt, sei seiner historisch-traditionellen Sonderstellung geschuldet (FG Köln, Urteil vom 17.10.2013, Az. 13 K 3949/09; Abruf-Nr. 140645).
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