· Nachricht · Gemeinnützigkeit
Flüchtlingshilfe: BMF verlängert Billigkeitsmaßnahmen
| Das BMF hat die Frist für Billigkeitsmaßnahmen für Leistungen im Bereich der Flüchtlingshilfe bis Ende 2021 verlängert. Bisher waren die Erleichterungen bis zum 31.12.2018 befristet. |
Zu den Erleichterungen gehören insbesondere (BMF, Schreiben vom 05.02.2019, Az. III C 3 ‒ S 7130/15/10001-02, Abruf-Nr. 207192)
- der unbegrenzte vereinfachte Zuwendungsnachweis für Sonderkonten der amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbände,
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