03.12.2020 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit entfällt erst mit Eintrag der Satzungsänderung
| Eine Satzungsänderung tritt erst mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Das Finanzamt kann deswegen erst dann die Gemeinnützigkeit entziehen. Das hat der BFH klargestellt. |
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