25.03.2022 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Klausel zur treuhänderischen Vermögensübertragung reicht nicht
| Eine Satzungsklausel zur sog. treuhänderischen Vermögensübertragung erfüllt nicht die Anforderung an die Vermögensbindung, die bei gemeinnützigen Körperschaften bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO gefordert ist. Das haben die Vertreter der obersten Finanzbehörden entschieden. |
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