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  • · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Koalitionsvertrag: Das plant die neue Regierung für Ehrenamtler und gemeinnützige Organisationen

    | Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht eine Reihe von Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts vor. Überwiegend sind das Reformvorhaben, die bereits unter der Vorläuferregierung auf der Agenda standen. |

     

    Dazu gehören insbesondere

    • die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro,
    • die Anhebung der Umsatzfreigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 45.000 Euro auf 50.000 Euro,
    • die Erhöhung der Nichtanwendungsgrenze für die zeitnahe Mittelverwendung von 45.000 Euro auf 100.000 Euro,
    • die Abschaffung der Sphärenaufteilung für kleine gemeinnützige Körperschaften bis 50.000 Euro Einnahmen. (Das käme einer pauschalen Steuerbefreiung gleich und würde die steuerlichen Nachweispflichten erheblich vereinfachen),
    • eine Umsatzsteuerbefreiung für Sachspenden,
    • die Vereinfachung der Steuerveranlagung zur Prüfung der tatsächlichen Geschäftsführung sowie
    • die Erweiterung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke. Hier ist vor allem die Steuerbegünstigung für eSport geplant.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Den Koalitionsvertrag 2025 finden Sie auf https://www.iww.de/vb/ → Abruf-Nr. 247568
    Quelle: ID 50397448