· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Kooperationen zwischen Gemeinnützigen - Diese steuerlichen Folgen hat eine GmbH-Beteiligung
| Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen bieten sich aus vielen Gründen an. Die gemeinsame Nutzung von verteilten Ressourcen - etwa Räumen, Sportanlagen oder Technik - bessere Personalauslastung oder verbesserte Chancen auf öffentliche Zuwendungen sind nur einige Gründe. Für langfristige Kooperationen ist die Errichtung einer GmbH eine interessante Möglichkeit. Bei der steuerlichen Zuordnung der GmbH-Beteiligung sind aber Besonderheiten zu beachten. |
Beteiligung an GmbH ist Vermögensverwaltung
Während Beteiligungen an Personengesellschaften einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellen, werden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften grundsätzlich der Vermögensverwaltung zugeordnet (Anwendungserlass zur Abgabenordnung [AEAO], Ziffer 3 zu § 64 Absatz 1).
Beteiligung an GmbH ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Von der oben genannten Regel gibt es aber zwei Ausnahmen, die zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führen:
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