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  • · Fachbeitrag · Vermögensverwaltung

    Beteiligung an Kapitalgesellschaft als Betriebsaufspaltung: Vermögensverwaltung?

    | Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es wichtig, die Vermögensverwaltung von nicht begünstigten wirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen. Damit Sie Probleme erkennen und proaktiv lösen können, macht VB Sie in einer Beitragsserie mit den Einzelfällen vermögensverwaltender Tätigkeiten vertraut. In Teil 4 geht es um die Betriebsaufspaltung bei einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. |

    Die Grundsätze bei Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

    Grundsätzlich fällt die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in die Vermögensverwaltung. Das gilt auch bei einer mehrheitlichen Beteiligung. Die beiden Ausnahmen sind, dass

    • der gemeinnützige Verein aktiv Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft nimmt (siehe VB 2/2024) oder