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  • 27.09.2019 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Musterklauseln zur Gemeinnützigkeit sind verbindlich

    | Die Musterklauseln für die Satzung gemeinnütziger Körperschaften in Anhang 1 zu § 60 AO sind verbindlich. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt. Das Finanzamt hatte einem Verein die Gemeinnützigkeit verwehrt, weil die Satzung keine Regelung enthielt, nach der der Verein – wörtlich – „selbstlos“ tätig ist. Das FG gab dem Fiskus recht. |