· Nachricht · Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung: Musterklausel zur Gemeinnützigkeit Pflicht?
| Satzungen, die sich nicht an die Musterklausel zur Gemeinnützigkeit halten, werden von Finanzämtern regelmäßig abgewiesen. Der BFH hat bestätigt, dass das meist zu Recht geschieht. Gemeinnützige Körperschaften sind deshalb gut beraten, sich an den Mustertext aus Anlage 1 zu § 60 AO zu halten. |
Der BFH hat in seiner Entscheidung 3 wichtige Dinge klargestellt (BFH, Beschluss vom 07.02.2018, Az. V B 119/17, Abruf-Nr. 200384):
- Aus der Satzung muss sich ergeben, dass der steuerbegünstigte Zweck nicht nur unmittelbar, sondern auch ausschließlich gefördert wird.
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