· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Outsourcing im Gesundheitswesen
| Outsourcing, also die Ausgliederung von Teilleistungen in eigenständige Servicegesellschaften kann auch im gemeinnützigen Sektor wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll sein. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind - gerade wegen der Größe der Einrichtungen und der Vielzahl der erbrachten Teilleistungen - ein typischer Sektor, für den das gilt. Gemeinnützigkeitsrechtlich ist eine solche Ausgliederung aber problematisch. Das lehrt eine Entscheidung des BFH. |
Die Grundkonzeption beim Outsourcing
Outsourcing bedeutet hier, dass Nebenleistungen, die bisher innerhalb der Organisation betrieben wurden (zum Beispiel Essensversorgung, Wäschereien oder spezielle Krankenhausdienstleistungen), in eine eigenständige Organisation (meist eine GmbH) ausgegliedert werden. Die GmbH erbringt die Leistungen dann oft für mehrere Einrichtungen, die als Gesellschafter beteiligt sind oder auch für Dritte.
Auch wenn so in der Summe keine zusätzlichen Erträge erzielt werden, führt die Bündelung solcher Leistungen zu einer Effizienzsteigerung oder Kostenminderung. Gemeinnützigkeitsrechtlich ist eine solche Ausgliederung aber problematisch, wie die Entscheidung des BFH beweist.
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