Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Zweckbetriebe

    Wann ist der Warenverkauf durch einen gemeinnützigen Verein ein Zweckbetrieb?

    | Der Verkauf von Waren ist in aller Regel kein Zweckbetrieb, weil fast immer eine Konkurrenz zu gewerblichen Händlern besteht. Es gibt aber Ausnahmen. Wann die vorliegen, hat der BFH am Beispiel des Verkaufs von Hilfsmitteln für Blinde geklärt. |

    Um diesen Fall ging es beim BFH

    Im konkreten Fall ging es um einen Verein, der blinde, hochgradig sehbehinderte und davon bedrohte Menschen zu Hilfsmitteln berät und diese Hilfsmittel über ein Ladengeschäft und das Internet vertreibt. Die Umsätze hatte er mit Zustimmung des Finanzamts nach § 12 Abs. 2 Nr. 8a S. 1 UStG ‒ als Zweckbetrieb ‒ mit sieben Prozent besteuert. Dagegen reichte ein gewerblicher Anbieter solcher Hilfsmittel, der seine Umsätze zum Regelsteuersatz besteuern musste, eine Konkurrentenklage ein. Seiner Auffassung nach waren die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nicht erfüllt.

     

    Der BFH hielt die Konkurrentenklage für zulässig. Er gab aber die Prüfung des Falls mit einigen Vorgaben an die Vorinstanz (das FG Sachsen) zurück (BFH, Urteil vom 17.11.2022, Az. V R 12/20, Abruf-Nr. 233537).