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  • 03.08.2020 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Regionale Beschränkung der Tätigkeit ist unschädlich

    | Eine Beschränkung der Tätigkeit auf eine kleine Region ist grundsätzlich unschädlich für die Gemeinnützigkeit. Das hat das FG Hessen für eine GmbH entschieden, die die gemeindepsychiatrische Versorgung einer Region als Satzungszweck hat. |