23.07.2018 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Religionsgemeinschaft kann Mitgliedschaft begrenzen
| Dass eine religiöse Organisation ausschließlich Mitglieder mit entsprechender Religionszugehörigkeit aufnimmt, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit. Sie kann trotzdem gemeinnützig sein. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden. |
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