05.02.2024 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Verstößt der strukturelle Inlandsbezug gegen Gemeinschaftsrecht?
| Erneut hat sich die Rechtsprechung mit der Frage befasst, ob der sogenannte strukturelle Inlandsbezug in Spendenrecht und AO mit EU-Recht vereinbar ist. Das FG Münster meint „Nein“. Es sieht in diesen Regelungen eine unzulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit, weil sie vorrangig ausländische gemeinnützige Körperschaften trifft. |
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