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  • 17.03.2021 · Nachricht · Gemeinnützigkeitsrecht

    Finanzamt muss Satzung und Geschäftsführung getrennt prüfen

    | Das Finanzamt kann einem Verein nicht im Zuge einer Satzungsprüfung die Gemeinnützigkeit entziehen, weil ihm bekannt war, dass der Verein gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben verstoßen hat. Es muss die tatsächliche Geschäftsführung separat prüfen, so das FG Sachsen-Anhalt. |