03.02.2016 · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeitsrecht
Flüchtlingsaufnahme: Keine Satzungsgrundlage erforderlich
| Vereine, die Flüchtlinge beitragsfrei aufnehmen und ihnen – wie anderen Mitgliedern – die Angebote des Vereins zugänglich machen, gefährden ihre Gemeinnützigkeit nicht. Das gilt auch dann, wenn die Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen nicht vorsehen, dass Mitglieder beitragsfrei gestellt werden können. Das hat das FinMin Schleswig-Holstein klargestellt. |
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