· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützigkeit trotz Erwähnung im Verfassungsschutzbericht
| Die Gemeinnützigkeit kann nicht schon deswegen entzogen werden, weil eine Organisation im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. Ein Entzug setzt nach Auffassung des BFH vielmehr voraus, dass die Organisation ausdrücklich als extremistisch eingestuft worden ist ( BFH, Urteil vom 11.4.2012, Az: I R 11/11 ; Abruf-Nr. 121892 ). |
Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 1 | ID 34313460