· Nachricht · Gemeinnützigkeitsrecht
„Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ seit 21. März in Kraft
| Jetzt ist es amtlich. Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) kann in der Praxis angewendet werden. Denn es ist mittlerweile im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (Teil I, Nr. 15 aus 2013, Seite 556 - 560 - www.iww.de/sl266 . Die meisten Gesetzesbestimmungen sind rückwirkend zum 1. Januar 2013 anzuwenden. |
Quelle: ID 39004500