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  • · Nachricht · Gemeinnützigkeitsrecht

    NRW will Journalismusförderung steuerlich begünstigen

    | Vereine, die den Journalismus fördern, sollen als gemeinnützig anerkannt und damit steuerbegünstigt werden. Dieses Ziel verfolgt Nordrhein-Westfalen mit einer Bundesratsinitiative, die am 07.06. im Plenum des Bundesrats behandelt worden ist. |

     

    Der Antrag sieht vor, den Katalog der gemeinnützigen Zwecke (§ 52 Abs. 2 S. 1 AO) um die „Förderung des Journalismus“ zu erweitern. Voraussetzung: Der Verein oder die Stiftung handelt nicht-kommerziell und unterliegt der Selbstregulierung durch den Pressekodex und der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats. Nordrhein-Westfalen begründet den Antrag mit den vielfältigen Herausforderungen, denen sich Medien in Zeiten der Digitalisierung gegenübersehen. Erfahrungen im angelsächsischen Raum mit stiftungs- und spendenfinanziertem Journalismus hätten gezeigt, dass journalistische Initiativen ohne Gewinnstreben signifikante Beiträge zur Stärkung der Medienvielfalt leisten könnten ‒ gerade im Lokalbereich oder bei investigativen Recherchen.

     

    Wichtig | Der Gesetzesantrag (vom 29.05.2019, Drs. 266/19, Abruf-Nr. 209277) ist in die Fachausschüsse verwiesen worden. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Bundesrats. Er entscheidet dann, ob er den Gesetzentwurf in den Bundestag einbringt. VB hält Sie auf dem Laufenden.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 2 | ID 45966132